Aus der Gruppe der Heilkundigen, unterschiedlicher Herkunft und Ausbildung, hatten sich seit dem Mittelalter bestimmte Heilungsansätze entwickelt. (z. B. Aderlass, Ausleitungsverfahren u.v.m.). Mit Entwicklung der wissenschaftl. Methoden wurden diese Therapien der Erfahrungsheilkunde als alte, nicht notwendige Therapien betrachtet.
Der wissenschaftliche Blick haftete mehr auf dem Symptom/Organ. Allerdings gab es als Reaktion darauf auch eine Bewegung der Erfahrungsheilkunde: Sie will in ihren Heilweisen natürlich, d.h. der Natur entsprechend behandeln und auf jeden Fall nicht schaden. Dabei berücksichtigt sie die Einheit von Körper,Geist und Seele.
Der Beruf des HP ist durch das Heilpraktikergesetz verankert. Jeder Heilpraktiker hat vor Eröffnung seiner Praxis eine Ausbildung absolviert, die er mit der Überprüfung bei seinem zuständigen Gesundheitsamt abschließt. Diese bestandene Überprüfung sagt aus, dass der Überprüfte keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt und ein bestimmtes medizinisches Wissen hat. Es existiert eine Berufsordnung für HP. Sie regelt seine Rechte und Pflichten auch in Bezug zu seinem Patienten, wie z. B. die Schweigepflicht.
Die Leistungen des HP werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. In den meisten Fällen muss der Patient die HP-Behandlung selbst bezahlen, es sei denn, er ist privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt. Aus diesem Grunde ist der HP – im Gegensatz zu den Kassenärzten – von den Gesetzen des Marktes abhängig. Nur gute Leistung und Qualität der Arbeit kann die Existenz eines HP sichern.
Der HP heute hat immer noch mit seiner Behandlung die Einheit von Körper, Geist und Seele zum Ziel. Er bevorzugt nebenwirkungsfreie Medikamente und behandelt auch mit Körpertherapien.Der Schwerpunkt seiner Behandlung richtet sich auf die Ursachen der Störungen. Er lehrt seinen Patienten eine für sie evt. wichtige Umstellung von Ernährung und Verhaltensweisen, die im Bezug zur Erkrankung stehen. Das Gespräch und Zeit ist von großer Bedeutung.
Als Diagnose- und Therapieverfahren stehen dem HP zum einen alte traditionelle Verfahren wie z.B. die Augendiagnose, Schröpfen, Baunscheidtieren, Homöopathie etc. zur Verfügung. Zum anderen verwendet er auch moderne Verfahren, wie z. B. die Elektroakupunkturdiagnostik, Kinesiologie etc. Viele dieser Verfahren werden von der Schulmedizin – trotz ihrer Erfolge – nicht anerkannt, ja sogar als Scharlatanerie abgetan. Dies wird häufig mit einer mangelnden Wissenschaftlichkeit begründet. Der menschliche Organismus ist jedoch kein rein naturwissenschaftlich arbeitender Apparat.
Die Verfahren des HP begründen sich daher folglich über die Erfahrungsheilkunde und weniger über die relativ junge Naturwissenschaft. In der Regel benutzt der HP nicht alle möglichen Formen der Behandlung, sondern hat sich mehr oder weniger auf für ihn passende Möglichkeiten spezialisiert. Davon sucht er für den jeweiligen Patienten wiederum die passende Behandlungsform ganz individuell aus.
Viele Ärzte haben mittlerweile Verfahren wie Akupunktur und Homöopathie, die früher als unwissenschaftlich abgelehnt wurden, für sich entdeckt. Die Verfahren sind jedoch nicht das Wesentliche, sondern das Verständnis von Krankheit und Gesundheit, das diesen Verfahren zugrunde liegt, ist entscheidend. Die HP haben dieses grundlegende Verständnis von Generation zu Generation weitervermittelt und dabei neue Erkenntnisse miteinbezogen. Krankheit und Gesundheit werden dabei ganzheitlich in Bezug zu Körper, Geist und Seele gesehen.
Wahre Naturheilkunde,wie sie meistens von HP durchgeführt wird, beinhaltet daher nicht nur besondere Methoden,sondern auch eine zugrunde liegende besondere Gesundheitsphilosophie. Diese andere Philosohie des HP hat im Gesundheitswesen ebenso seine Berechtigung wie das schulmedizinische Konzept, das in vielen Fällen natürlich notwendig und auch unabdingbar ist.
2009-2010 Union Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Hessen e. V.